Differenzen klären

Gerichte und Behörden

Abklärungen und Berichte in zivilrechtlichen Verfahren

Im Auftrag des Gerichts oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) führe ich Fachabklärungen zum Kindeswohl und zum Kindeswillen durch. Meine Abklärungen gestalte ich zugunsten der Kinder - wenn erfolgsversprechend - auch interventionsorientiert. Dabei werden mit den Eltern konkrete Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und wenn sinnvoll erste Schritte begleitet. 

In meinen Berichten orientiere ich mich an den Entwicklungsthemen und dem Förderbedarf der Kinder. Ich beantworte Fragestellungen zur familiären Situation und zu den Ressourcen der elterlichen Erziehungsfähigkeit. Sie erhalten von mir konkrete Empfehlungen für die Regelung des Umgangsrechts, der Obhut und zur Gestaltung der elterlichen Sorge. Sie erhalten auch meine Einschätzung, ob Kindesschutzmassnahmen erforderlich sind. 

Mediation: empfohlen oder angeordnet

Auch wenn Freiwilligkeit als wichtige Grundvoraussetzung zur Mediation gilt, können Eltern zugunsten kindbezogener Lösungsfindungen und Deeskalation, oder als Konfliktintervention im Kindesschutzverfahren zu einer Mediation ermutigt oder verpflichtet werden. Ich kläre auch mit skeptischen Beteiligten sorgfältig ab, ob und wie in diesen konflikthaften Situationen im übergeordneten Interesse der Kinder sinnvolle und umsetzbare Regelungen gefunden werden. Dabei unterstütze ich die Eltern im Sinne eines Elterncoachings in der konkreten Ausgestaltung ihrer gemeinsamen Elternschaft und in der Verbesserung ihrer Kommunikation. 

Der Leitfaden Mediation im Kindesschutz (Herausgeber: Berner Fachhochschule und Dienststelle Mediation) gibt hilfreiche Grundlagen zur Vorgehensweise und den Abgrenzungen. 

Kindesvertretung

Gerne übernehme ich im Rahmen von familienrechtlichen Verfahren und verwaltungsrechtlichen Schulverfahren, sowie im zivilrechtlichen Kindesschutz für Kinder und Jugendliche Mandate als Kindesverfahrensvertreterin. 

Dabei stehen nebst der ausgewogenen, engagierten Interessensvertretung und der differenzierten Willenserkundung stets die Deeskalation und wenn immer sinnvoll die systemische Vermittlung hin zu einer kindbezogenen Lösung im Vordergrund. Ich bin spezialisiert auf Kinder im Kleinkind- und Schulalter und komplexe, psychisch belastetete wie hochstrittige Familiensituationen. Ein hohes Fallverständnis zeichnet mich aus. 

Besuchsanbahnung, Besuchsbegleitung

Ich begleite und berate Kinder und Eltern in einer Übergangsphase bei der Wiederaufnahme von Besuchskontakten. Die Besuche werte ich sorgfältig aus und plane gemeinsam mit den Beteiligten nächste Schritte und Voraussetzungen. Bei langen Kontaktunterbrüchen suche ich mit Eltern, Behörden und Kindern nach Möglichkeiten, den Kontakt zum anderen Elternteil nicht vollständig abbrechen zu lassen (beispielsweise Erinnerungskontakte, Informationsaustausch).